Brief der Schulleitung zum Start nach den Osterferien

Brief der Schulleitung zum Start nach den Osterferien

Grundschule Worfelden

Schule des Kreises Groß-Gerau

Liebe Eltern der Grundschule Worfelden, 15.04.2020

etwas länger mussten Sie leider diesmal auf eine Nachricht von mir warten, da sich die Ereignisse nur so überschlagen und Vieles koordiniert werden muss. Dankbarerweise hat Sie unsere Schulelternbeirätin, Frau Stephan, unter Einbeziehung der einzelnen Klassenelternbeiräten (auch hier ein großes Dankeschön) stets auf dem neusten Stand gehalten. Ich möchte die Einzelheiten ganz kurz nochmals zusammenfassen:

Wie sieht der Schulstart am 19.04. aus?

Die Kinder verbleiben in 2 Gruppen im Wechselmodell. Die Gruppen werden den Gruppen von vor den Ferien entsprechen und werden durch die Klassenlehrkraft festgelegt. Gruppe A startet Montag, 19.4., um 8.00 Uhr und Gruppe B am Dienstag, 20.4., um 8.00 Uhr. Die Tage Montag/Mittwoch/Freitag und Dienstag/Donnerstag/Freitag bleiben zeitlich wie vor den Ferien! Ein Stundenplan zur Erinnerung bekommen Sie nochmals von der Klassenlehrkraft. Die Unterrichtsversorgung ist, wie vor den Osterferien, geregelt!

Notbetreuung:

Die Kinder, die bereits vor den Osterferien, aufgrund der vom Land festgelegen Regeln, die Notbetreuung besuchten, werden übernommendiese Kinder müssen nicht mehr extra angemeldet werden. Eine Anmeldung kann nach wie vor immer per Mail ans Sekretariat bis freitags 11.00 Uhr für die darauffolgende Woche erfolgen – immer mit jeweiligem Nachweis.

Wie laufen die Testungen ab?

Prinzipiell ist festzuhalten, dass niemand, der in Kontakt mit den Schülern kommt, ungetestet sein darf – dies gilt für die Lehrer genauso wie für das gesamte Schulpersonal.

Was bedeutet das nun aber genau für die Schüler und Schülerinnen?

Die Kinder werden 2mal in der Woche (Mo/Mi oder Di/Do, je nach Gruppe) einen Antigen-Schnelltest im Gruppenverband unter Anleitung der Lehrkraft/Betreuungskraft selbstständig durchführen. Dieser wird immer zu Beginn der ersten Stunde in der Klasse/Notbetreuung stattfinden. Hierfür muss die Einverständniserklärung am 1. Tag vorliegen. Das Formular können Sie sich in ausgedruckter Form am Donnerstag, 15.04.2021 ab 14 Uhr, unterhalb des Briefkastens an der Schule (Weg zwischen Schule und Kita), abholen. Bitte besprechen Sie mit ihrem Kind vorab bereits diese Situation, auch wenn das im Unterricht natürlich nochmals thematisiert werden wird. Auch das Durchführen eines Tests Zuhause kann helfen, Ängste bei den Kindern abzubauen. Das Video zeigt kindgerecht, um was es geht: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html

Eine Bitte: Geben Sie ihrem Kind zur stabilen Aufbewahrung des Teströhrchens eine Dose Knete oder einen Lego-Duplostein (6er) mit. So können die Teströhrchen vor dem Umfallen bewahrt werden!

Was passiert, wenn der Test positiv zeigt?

Positiv bedeutet erstmal nicht, dass Corona nachgewiesen wurde, sondern nur eine mögliche Infektiosität. Mit den Kindern wird zuvor behutsam und mitfühlend besprochen, wie man sich selbst und dem betroffenen Kind gegenüber in der Situation zu verhalten hat. Das betroffene Kind muss nun den Gruppenverband verlassen und wird auf dem Schulhof zum Sammelplatz gehen, der als solcher ausgeschildert ist. Natürlich muss auch hierbei jeweils auf die Verfassung des Kindes geachtet werden. Am Sammelplatz werden die positiv getesteten Kinder (mit Wahrung des Abstands) von der Schulsozialarbeit in Empfang genommen und dort solange betreut, bis die Eltern, die über das Sekretariat verständigt werden, das Kind abholen. Bitte beachten Sie, dass es dringend notwendig ist, dass Sie am Morgen erreichbar sind, falls etwas mit Ihrem Kind sein sollte. Die Erreichbarkeit auf der Einverständniserklärung sollte richtig sein! Wir möchten die Kinder, in der Situation, nicht lange warten lassen müssen. Bitte holen Sie Ihr Kind am Ausgang der Schule (Sammelplatz/Tor zum Kindergarten) ab, ohne den Schulhof zu betreten!

Was ist nach einem positiven Schnelltest zu tun?

Die Schule muss alle positiven Tests namentlich dem Gesundheitsamt melden. Das betroffene Kind muss nun schnellstmöglich beim Kinderarzt oder einer Teststationen einen PCR-Test machen (am Besten bei der Nummer 116 117 melden). Bei einem negativen Nachweis, der der Schule vorzulegen ist, kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem erneuten positiven Testergebnis müssen die Vorgaben des Gesundheitsamts befolgt werden.

Wie wird mit den Testergebnissen in der Schule verfahren?

Zu jedem Testzeitpunkt wird in der Schule in jeder Klasse eine Liste (anonym mit Anzahl durchgeführter Tests, Anzahl positiv/negativ/ungültig) geführt. Die Listen laufen am Ende des Tages bei der Schulleitung zusammen, die dann diese dem Schulamt übermitteln muss. Hier bleibt, anders als im Gruppenverband und bei der Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt, der Datenschutz gewahrt.

Muss ich mein Kind in der Schule testen lassen?

Es gilt: Die Kinder dürfen am Präsenzunterricht nur teilnehmen, wenn sie getestet sind. Eine Alternative zum Schultest stellt der Test an einer Bürgerstation des Kreises dar. Hier erhalten Sie einen Nachweis über die Testung, die dann der Schule morgens um 8.00 Uhr vom Kind vorgelegt werden muss. Nach Ausstellungsuhrzeit darf dieser Test nicht älter als 72 Stunden sein.

Kommt ein Kind ohne Einverständniserklärung oder Nachweis einer Testung vom Testzentrum in die Schule, muss es wieder heimgeschickt werden und kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen – so schreibt es das HKM vor!

Wenn Sie überhaupt keine Testung, weder in der Schule noch an einer Teststation, möchten, können Sie bis Freitag, 16.04. – 13 Uhr, eine schriftliche Begründung an die Schule per Mail (mit Unterschrift) oder per Brief richten, und auf diese Weise ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien. Es verbleibt dann im Distanzunterricht zuhause und erhält das Material über die Lehrkraft. „Mit einer Betreuung durch die Lehrkraft wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.“ (Zitat Brief des HKM ́s)

Alle beschriebenen Maßnahmen gelten erstmal bis zum 09.05.2021. Eine Verlängerung wird offengehalten.

Nun ein paar abschließende Worte vor mir:

Ich persönlich empfinde die derzeitige Situation nicht als befriedigend. Ich weiß, was es für Sie als Eltern, aber auch für die Kinder, für einen Kraftakt und eine Belastung bedeutet, aber als Schulleitung muss ich diese ganzen Maßnahmen durchsetzen und mich an die Vorgaben des HKM ́s, des Staatl. Schulamts und des Kreises halten. Bitte ziehen Sie weiterhin mit allen Beteiligten an einem Strang, dann werden wir auch diese Maßnahmen gut meistern! Sollten sich Änderungen an der Situation ergeben werden Sie natürlich umgehend benachrichtigt!

Bleiben Sie gesund und halten Sie weiterhin durch,
herzliche Grüße, Manuela Pöhland (Schulleitung, GS Worfelden)

Hier noch Informationen vom hessischen Kultusministerium zum Schulstart nach den Osterferien
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021

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