Schule zu!
Bundesnotbremse greift ab Montag, 26.04.21
Worfelden, den 23.03.2021
Liebe Eltern der Grundschule Worfelden,
und wieder wurde entschieden, dass alles anders werden wird.
Ich möchte die Nachricht unkommentiert an Sie weitergeben.
Laut der Bundesnotbremse muss unsere Grundschule ab Montag, 26.04.2021, geschlossen bleiben.
Distanzunterricht / Homeschooling
Die Kinder werden ab dem 26.04.2021 im Distanzunterricht/Homeschooling durch die Klassenlehrerin und gegebenenfalls die Fachlehrerin versorgt. Alle nötigen Informationen, wie das Distanzlernen ablaufen wird, erhalten Sie von der Klassenlehrkraft.
Notbetreuung:
Eine Notbetreuung wird für die Kinder eingerichtet werden. Diese wird für die 1. und 2. Klassen jeden Tag von 8.00 – 11.30 Uhr und für die 3. und 4. Klassen von 8.00 – 12.30 Uhr stattfinde
Die Notbetreuung wird, je nach Anmeldezahlen, im Klassenverband oder im Jahrgang stattfinden. Es findet dort kein Unterricht statt, aber die Kinder werden ihre Wochenpläne dort erledigen können. Die Kinder werden nicht unbedingt von der Klassenlehrerin betreut.
Nach wie vor geltende Bedingungen für die Notbetreuung (genauere Angaben: siehe HKM Schreiben vom 11.02.2021):
- – beide sorgeberechtigten Elternteile gehen arbeiten bzw. studieren und weisen ihre Berufstätigkeit durch eine Arbeitsbestätigung des Arbeitsgebers (s. Anhang) nach.
- – alleinerziehender Elternteil geht arbeiten oder studieren und weist dies ebenfalls mit einer Arbeitsbestätigung des Arbeitsgebers (s. Anhang) nach.
- – Das Jugendamt hat die Teilnahme angeordnet.
- – Ohne Betreuung würde eine besondere Härte entstehen, die sich durch den Wegfall der regelmäßigenBetreuung von den sonstigen Härten abhebt.
Die Arbeitgeberbescheinigung zum Ausfüllen finden Sie im Anhang des Schreibens. Bitte melden Sie ihr Kind auch an, wenn es bereits jetzt die Notbetreuung besuchte – die Arbeitgeberbescheinigung liegt der Schule dann bereits vor (Formular unten X).Anders als im Wechselunterricht, muss das Kind verbindlich für 1 Woche an der Notbetreuung angemeldet werden. Eine An- und Abmeldung muss immer zum Freitag (bis 12 Uhr) der Vorwoche erfolgen. Bitte melden Sie die Notbetreuung für kommende Woche (26.-30.04.21) bis zum Sonntag 11.00 Uhr über den Elternbeirat der Klasse an, damit ich weiß, wie viele Kinder zu betreuen sind. Die Arbeitgeberbescheinigungen können bis Mittwoch, 28.4., nachgereicht werden (Formular unten X). Das Anmeldeformular zur Notbetreuung muss per Einwurf in den Briefkasten an der Schule oder per Email bis Sonntag, 17.00 Uhr an der Schule sein! Kinder, die die Notbetreuung besuchen, müssen einen negativen Antigentest aus einer Bürgerteststation (nicht älter als 72 Std) vorlegen oder testen sich 2mal in der Woche (Mo, Do) an der Schule selbst, wenn die Einverständniserklärung der Schule vorliegt. Ohne Selbsttest ist eine Teilnahme an der Notbetreuung nicht möglich, deshalb muss die Anmeldung auch für 1 Woche erfolgen, damit wir die Übersicht behalten! Die Aufnahme in den Wechselunterricht erfolgt erst wieder, wenn die Inzidenzzahl an 5 aufeinander folgenden Werktagen unter 165 liegt! Soweit die ersten Informationen. Sollten mich weitere Informationen erreichen, werden Sie umgehend informiert.
Diese Informationen fallen mir nicht leicht, aber bitte halten Sie weiterhin durch! HerzlicheGrüße,
Manuela Pöhland